Archiv

Ältere Beiträge die dennoch von interesse sein könnten finden Sie hier.

Viertklässler erkunden Breg

Zusammen mit dem ASV haben die Viertklässler der Grundschule Wolterdingen die Breg erkundet. Beim Südkurier gibt es ausführliche Infos hier.

Fischerfest 2016

Es ist wieder soweit, nächste Woche (16. und 17.07.) findet wieder das Fischerfest des ASV Wolterdingen am Fischerhüttle im Weiherweg, Wolterdingen statt.

Fassanstich ist am Samstag um 16:00 Uhr. Wie immer bieten wir leckere Fischspezialitäten wie den traditionellen Fischteller, geräucherte Forellen oder gebratene Forellenfilets.

am Samstag Abend Uhr sorgen

Die 4 luschdige 3 & Band

für gute Laune.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Fischerfest 2013

Der Angelsportverein Wolterdingen bedankt sich bei allen Besuchern für ein tolles Fischerfest 2013!

Das Fischerfest in der Presse

Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung 2014

Der Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung findet vom 19.09. bis 21.10.2014 statt, die Staatliche Fischerprüfung am 15.11.2014.

Lehrgangsort: 78166 DS-Aufen, Am Hinteren Berg 7 - Hotel Waldblick, Seminarraum
Lehrgangsleiter (ANMELDUNG): Heinz Prosch, Tel.: 0771 / 3249, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
,
Lehrgangsgebühren: Erwachsene 150,00 € , Jugendliche 100,00 €, das freiwillige Lernmaterial (Fragenkatalog, Lernunterlaten) wird bei der Anmeldung mit angeboten
Prüfungs- und Nachprüfungsgebühr: jeweils 25,00 €

Lehrgangshinweise

1. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

2. Der Teilnehmer verzichtet während des gesamten Lehrganges und bei der staatlichen Fischerprüfung auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen dem Landesfischereiverband, dem Fischereiverein sowie der Schulungs­leitung gegenüber für Personen- und Sachschäden, soweit dem Schaden eine nicht vorsätzliche Handlung zu Grunde liegt.

3. Lehrgangsgebühren können nur bis sieben Tage vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs zurückerstattet werden.

4. Nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung, kann die Prüfungsgebühr nicht mehr erstattet werden.

5. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss sich auf alle Prüfungsgebiete erstrecken, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten und mindestens 30 Stunden dauern, da sonst eine Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nicht möglich ist.

6. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang wird dem Lehrgangsteilnehmer durch den vom Lehrgangsleiter ausgestellten „Nachweis über die Teilnahme“ bestätigt. Dieser Nachweis (gemäß § 16 der Landesfischereiverordnung) gilt als Zulassung zur Prüfung und ist zusammen mit dem Personalausweis zur Prüfung mit zu bringen.

7. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Dem Datenschutz gem. Bundesdatenschutzgesetz wird Rechnung getragen.





 

Anmeldung

Free Joomla! templates by Engine Templates